Hinweise zur Buchung

Gastaufnahmevertrag

Mit der Reservierung eines Zimmers schließen Sie zugleich einen Vertrag mit Ihrem zukünftigen Gastgeber ab. Und damit Sie auch sichergehen können, Ihr bestelltes Zimmer mit entsprechender Ausstattung und Lage zu bekommen, hat der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Richtlinien ausgearbeitet, die Ihnen, wie auch Ihrem Gastgeber, Rechte und Pflichten einräumen:

  • Wird ein Zimmer bestellt und zugesagt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
  • Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.
      a) Verpflichtung des Gastwirtes ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
      b) Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Zimmers zu bezahlen.
  • Nimmt ein Gast das bestellte Zimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Leistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen nur tatsächliche Einsparungen des Betriebes abgesetzt werden.
  • Kann der Gastwirt das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
  • Der Gastwirt hat einen Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.
  • Gerichtsstand ist der Betriebsort, da auch im Falle einer Nichtbeanspruchung des Zimmers die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.

Für die Ver- bzw. Anmietung von Ferienhäusern/-wohnungen gilt das deutsche Mietrecht.

TIN - Touristische Informations-Norm

Es besteht die Möglichkeit, dass die Vermieter in unserem Katalog auf die Klassifizierung ihrer Quartiere hinweisen, also angeben, wie viele "Sterne" sie bei einer Überprüfung erreicht haben. Die Teilnahme an dieser Klassifizierung ist freiwillig, setzt jedoch gewisse Mindeststandards voraus. Die Einreihung in eine bestimmte Kategorie erfolgt unter Berücksichtigung von verschiedenen Bereichen (Lage, Ausstattung, Infrastruktur etc.), die jeweils unterschiedlich gewichtet werden. Ausschlaggebend für das Endergebnis ist der Gesamteindruck des Ferienobjektes. Diejenigen Quartiere, die mit "nt" gekennzeichnet sind, haben an dieser Klassifizierung nicht teilgenommen oder wünschen keine Veröffentlichung des Ergebnisses. Ein Rückschluss auf ihren Ausstattungsstandard ist damit nicht verbunden. Beachten Sie bitte, dass im Bereich der Privatzimmer nur max. 4 Sterne vergeben werden.

 

 

Definition der Qualitätskriterien 1 Stern bis 5 Sterne

(Hinweise zur Beurteilung der Ausstattung)

Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes mit einfachem Komfort. Die erforderliche Grundausstattung ist vorhanden und in gebrauchsfähigem Zustand. Altersbedingte Abnutzung ist erlaubt, bei insgesamt vorhandenem, solidem Wohnkomfort.

Zweckmäßige und gute Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Die Ausstattung muss in einem guten Erhaltungszustand sein, bei guter Qualität. Funktionalität steht im Vordergrund bei gepflegtem Gesamteindruck.

Gute und wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort. Ausstattung von besserer Qualität. Optisch ansprechender Gesamteindruck, wobei auf Dekoration und Wohnlichkeit Wert gelegt wird.

Hochwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ausstattung in gehobener und gepflegter Qualität. Aufeinander abgestimmter optischer Gesamteindruck von Form und Materialien. Lage und Infrastruktur des Hauses genügen gehobenen Ansprüchen.

Erstklassige Gesamtausstattung mit besonderen Zusatzleistungen im Servicebereich und herausragende Infrastruktur des Objektes. Großzügige Ausstattung in besonderer Qualität. Sehr gepflegter und exklusiver Gesamteindruck mit allem technischen Komfort, der das Objekt selbst und die Umgebung mit einschließt. Sehr guter Erhaltungs- und Pflegezustand.

Reiserücktritts-Versicherung

Wir empfehlen Ihnen bei der Reservierung Ihres Zimmers oder Ihrer Ferienwohnung den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung, die Sie vor finanziellen Belastungen schützt, wenn Sie durch ein unvorhergesehenes versichertes Ereignis, z. B. Krankheit, die Reise nicht antreten können oder diese vorzeitig beenden müssen. Bei einem Reiserücktritt von Buchungen, die direkt über die Schwedeneck Touristik vorgenommen wurden, werden die gemäß nachstehender Staffelung aufgeführten Prozentsätze fällig:

Für Ferienwohnungen, Ferienhäuser und die Mobilheime der Schwedeneck Touristik:

  • Rücktritt bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 15 %
  • Rücktritt bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
  • Rücktritt bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 50 %
  • Rücktritt bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 80 %
  • Danach 90 % des Reisepreises

 

Für die Unterbringung im Zimmerbereich:

  • Rücktritt bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 12 %
  • Rücktritt bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 20 %
  • Rücktritt bis zum 11. Tag vor Reiseantritt 40 %
  • Rücktritt bis zum   7. Tag vor Reiseantritt 60 %
  • Danach 80 % des Reisepreises

Kurabgabe

Für die Dauer Ihres Urlaubs erheben wir eine Kurabgabe. Diese beträgt für den jährlichen Saisonzeitraum vom 01.05. bis 30.09. pro Person und Tag 1,50 Euro, Saisonpreis 22,00 Euro. Kinder bis zum 16. Lebensjahr zahlen keine Kurabgabe. Bei Vorlage eines Behindertenausweises ab 50% zahlt der Gast die halbe Kurabgabe. Bei Behinderung von 100% ist der Gast von der Kurabgabe befreit.

Die Kurabgabe entrichten Sie bitte bei Ihrem Vermieter, der Ihnen auch weitere Auskünfte zur Kurabgabe geben kann.